Privatkonkurs neu: Was ändert sich?
Kurz vor den Neuwahlen im Herbst hat der Gesetzgeber eine sehr weitreichende Reform des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht und den Privatkonkurs wesentlich erleichtert. Kern der Reform ist, dass das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung jedenfalls endet, wenn man 5 Jahre am Existenzminimum lebt. Ein außergerichtlicher Vergleichsversuch mit den Gläubigern ist nicht mehr Voraussetzung für die Insolvenzeröffnung … Continued