Sie wollen ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen?
Vorab ist zu sagen, dass sich die Übertragung einer Liegenschaft z.B. vom Kauf eines Kraftfahrzeuges gewaltig unterscheidet.
So wird der Käufer, sofern er den Kaufpreis für das Fahrzeug in bar bezahlt oder kein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, schon mit Übergabe des Fahrzeuges dessen Eigentümer. Auch ist der Kaufvertrag formfrei und kann z.B. auch mündlich abgeschlossen werden.
Ganz anders verhält es sich bei der Übertragung von Liegenschaften. Man wird erst mit der Eintragung im Grundbuch, die man Einverleibung nennt, Eigentümer der Liegenschaft. Um jedoch diese Grundbuchseintragungen durchzuführen, sind sehr viele Formvorschriften betreffend den Kaufvertrag, allfälliger weiterer Grundbuchsurkunden und dem Grundbuchverfahren zu beachten, sodass die Beiziehung eines im Immobilienrecht versierten Rechtsanwalts geboten ist.
Darüber hinaus stellen sich bei einer Liegenschaftstransaktion immer wieder komplexe abgabenrechtliche Fragen, wie Fragen der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr und der Immobilienertragssteuer. In vielen Fällen müssen Belastungen wie Pfandrechte für Kredite oder Belastungs- und Veräußerungsverbote im Rahmen der Verbücherung gelöscht werden.
Wenn Sie eine Liegenschaft übertragen wollen oder übertragen erhalten, kümmern wir uns gerne um die Errichtung der Urkunden (wie Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Übergabevertrag etc.) in der für das Grundbuch erforderlichen Form, veranlassen die notwendigen Eintragungen im Grundbuch äußerst rasch und tragen auch dafür Sorge, dass sämtliche steuerlichen Fragen inklusive der Immobilienertragsteuer kompetent und für Sie optimal gelöst werden.