Erbrecht
Stirbt ein Angehöriger, so führt dies oft zu handfestem Streit um dessen Nachlass, der mitunter auch sehr emotional ausgetragen wird. Dabei gilt es viele Fallstricke im Erbrecht und im Pflichtteilsrecht zu berücksichtigen, die auch zu vom Erblasser völlig ungewollten Ergebnissen führen können. So mancher Erbe oder Pflichtteilsberechtigter ist anwaltlich nicht vertreten und lässt sich zu vorschnellen, für sie oder ihn ungünstigen Lösungen überreden, die er nach der Einholung einer sachlich-nüchternen Einschätzung durch einen Erbrechtsanwalt niemals akzeptiert hätte.
Im Erbrecht und Pflichtteilsrecht bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Prüfung und Durchsetzung Ihres Anspruches als Erbe (kraft gesetzlicher Erbfolge oder kraft letztwilliger Verfügung), als Pflichtteilsberechtigter oder als Legatar. Ihre Ansprüche setzen wir mit Nachdruck durch, ob in einer außergerichtlichen Einigung oder im gerichtlichen Verfahren.
- Eingehende Beratung vor bedeutenden, oft unabänderlichen Entscheidungen, wie der Abgabe einer bedingten oder unbedingten Erbantrittserklärung, der Unterfertigung eines Erbteilungsübereinkommens.
- Verlassenschaftsabhandlung im Korrespondenzweg (anstatt eines Notars)
- Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
- Beratung zur Nachlass- und Nachfolgeplanung und Umsetzung Ihrer Pläne durch Erstellung von Testament, Erbvertrag, Vermächtnis („Legat“), Übergabevertrag, Schenkungsvertrag auf den Todesfall, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
- Sichere Verwahrung und Registrierung Ihrer letztwilligen Verfügung im Testamentsregister
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ihr Erbrechtsanwalt der Advokatur Aigner sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen!
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