Verkehrsunfall, Skiunfall und Sportunfall

Alle haben oftmals schwere Verletzungen zur Folge. Geschädigte haben Anspruch auf Schadenersatz (Schmerzengeld, Verdienstentgang, Heilungskosten, Verunstaltungsentschädigung, usw). Um ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen, ist meist gerichtliches Vorgehen notwendig.

Doch die Frage nach dem Verschulden kann auch auf den Gebieten des Strafrechtes und des Verwaltungsrechtes schwerwiegende Folgen haben. Neben einem Führerscheinentzug kann auch eine gerichtliche „Vorstrafe“, insbesondere wegen fahrlässiger Körperverletzung, drohen.

Durch unsere umfangreiche Erfahrung mit Unfallprozessen vor Gericht können wir schon vor einem Verfahren die Prozessaussichten unter Einbeziehung der objektivierten Beweislage (Unfallspuren, Beschädigungen, Zeugenaussagen etc.) analysieren und gemeinsam mit Ihnen einen allfälligen Prozess optimal vorbereiten. Wir zeigen Unrichtigkeiten und Widersprüche in ungünstigen Sachverständigengutachten auf, was gerade im Unfallbereich für den Erfolg oder Misserfolg des Verfahrens essenziell ist.

Bei Ski- und anderen Sportunfällen sind besondere Kenntnisse der Sportart samt ihren Regeln erforderlich. So kommen z.B. den FIS-Regeln sowie dem Pistenordnungsentwurf große Bedeutung bei Skiunfallprozessen zu. Unsere Expertise erlaubt es uns, Sie auch in diesem Bereich optimal zu vertreten.

Advokatur Aigner
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