Belastungen von Liegenschaften – Vorsicht beim Immobilienerwerb

Sie spielen mit dem Gedanken, eine Liegenschaft zu erwerben? Dann sollten Sie vor dem Erwerb genau überprüfen, welche Lasten die gewünschte Liegenschaft aufweist.

Es gibt eine Vielzahl an Belastungen von Liegenschaften, welche großteils dem Grundbuch zu entnehmen sind. Unerlässlich ist es daher, vor Abgabe eines Kaufanbots Einsicht in das Grundbuch zu nehmen! Grundsätzlich schuldet der Verkäufer jedoch, die Liegenschaft lastenfrei zu übergeben, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung.

Belastungen von Liegenschaften sind häufig Pfandrechte, meist zugunsten von Banken. Im Regelfall werden Sie diese Pfandrechte als Käufer nicht übernehmen, weshalb die Pfandrechte aus dem Grundbuch gelöscht werden müssen. Dazu ist jedoch eine zustimmende Erklärung der Berechtigten (Löschungserklärung), etwa der Bank, erforderlich. Ein wichtiger Schritt in Zusammenhang mit der Löschung von Pfandrechten ist daher die verbindliche Abklärung mit dem Buchberechtigten, welche unsere Kanzlei im Zuge einer Kaufvertragserrichtung selbstverständlich übernimmt.

Neben Pfandrechten können noch weitere Lasten von Liegenschaften bestehen, etwa Belastungs- und Veräußerungsverbote, Wohnungsgebrauchsrechte, Fruchtgenussrechte oder Dienstbarkeiten (z.B. Wege- oder Fahrrechte). Um diese Belastungen aus dem Grundbuch löschen zu lassen, ist meist ebenso die Kontaktaufnahme mit den Berechtigten erforderlich sowie die notariell beglaubigte Unterfertigung einer entsprechenden Zustimmungs- oder Löschungserklärung. In einigen Fällen kann die Last auch aufgrund des Versterbens des Berechtigten mit entsprechenden Nachweisen gelöscht werden. Auch die Löschung solcher Lasten ist Teil unserer Leistungen in Zusammenhang mit einer Kaufvertragserrichtung und Treuhandschaft, in deren Rahmen wir die Liegenschaft lastenfrei stellen.

Sämtliche Lasten, die nicht im Zuge der Kaufvertragsabwicklung gelöscht werden, werden vom Käufer übernommen, weshalb eine entsprechende Beratung und Unterstützung wichtig ist.

Unsere Kanzlei befasst sich regelmäßig mit der Errichtung und treuhändigen Abwicklung von Kaufverträgen, Übergabeverträgen und Schenkungsverträgen sowie deren grundbücherlicher Durchführung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihrem Immobilienerwerb; vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei!

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