Enterbung – Wann ist sie möglich?

Ein Kind, Ehegatte oder Eingetragener Partner des Verstorbenen hat grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil in der Höhe der Hälfte der gesetzlichen Erbquote, wenn der Verstorbene keine anderslautende letztwillige Verfügung (zB. ein Testament) hinterlässt.

Als Erblasser haben Sie jedoch die Möglichkeit, einem Pflichtteilsberechtigten auch diesen Pflichtteil zu entziehen, und zwar entweder teilweise oder zur Gänze. Dies bezeichnet man als Enterbung.

Die Enterbung betrifft den Pflichtteil, nicht jedoch die gesetzliche Erbfolge, die anzuwenden ist, wenn keine letztwillige Verfügung besteht.

Eine Enterbung muss dabei in Form einer letztwilligen Verfügung angeordnet werden und ist nur bei Vorliegen gesetzlich bestimmter Voraussetzungen möglich.

Gründe für eine Enterbung sind dabei insbesondere

  • bestimmte vorsätzliche Straftaten gegen den Erblasser oder seine nahen Verwandten;
  • das grobe Vernachlässigen der familienrechtlichen Pflichten gegenüber dem Erblasser;
  • die rechtskräftige Verurteilung wegen einer schweren gerichtlichen Straftat.

Ein Verhalten, das einen solchen Enterbungsgrund darstellt, muss zudem ursächlich gewesen sein für die Enterbung; das heißt, gerade aufgrund dieses Verhaltens muss die Enterbung erfolgt sein.

Da die Enterbung nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend möglich ist, ist bei Errichtung der letztwilligen Verfügung besondere Vorsicht geboten. Den zu enterbenden Pflichtteilsberechtigten einfach nicht zu erwähnen, kann aufgrund verschiedener gesetzlicher Vermutungen zur Folge haben, dass die Enterbung nicht anerkannt wird und dennoch ein Pflichtteil zusteht.

Sollten Sie daher mit dem Gedanken spielen, einen Pflichtteilsberechtigten zu enterben, sollten Sie vor Errichtung der letztwilligen Verfügung rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und die letztwillige Verfügung von einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt errichten und bei dieser Gelegenheit auch im Testamentsregister registrieren lassen. Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei.

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