Scheidung

Eine Scheidung läuft meist auf erbitterte Konfrontation hinaus. Wer nachgibt, ist oft schlecht beraten.

Häufig stimmen Eheleute vorschnell einem nachteiligen Scheidungsvergleich mit verheerenden, jahrzehntelangen Folgen zu. Dem kann durch die Beratung durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt vorgebeugt werden, der Ihr Interesse ohne Scheu vor Konflikten vertritt. Unsere Scheidungsanwälte erstreiten die Ihnen zustehenden Beträge – sei es vom ehelichen Vermögen oder ein stattlicher Unterhalt. Schließlich verhelfen wir der von Ihnen präferierten Sorgerechtslösung zum Durchbruch.

Es gibt folgende Arten von Scheidungen:

Scheidung im Einvernehmen

Voraussetzung hierfür ist eine Einigung hinsichtlich des Unterhalts, der Obsorge und der Vermögensaufteilung. Unser Scheidungsanwalt geht in die diesbezüglichen Verhandlungen mit großem Geschick und Ausdauer, sodass Sie keinen Scheidungsvergleich schließen müssen, der nicht ihren Wünschen entspricht.

Scheidung aus Verschulden


Eine Verschuldensscheidung erfordert eine oder mehrere schwere Eheverfehlungen, die eine tiefgreifende Zerrüttung der Ehe nach sich ziehen und eine Herstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht mehr erwarten lassen. Neben den allseits bekannten Scheidungsgründen wie Seitensprung, Misshandlung, Spiel- oder Alkoholsucht gibt es auch ausgefallenere Eheverfehlungen, die Ihre Scheidung rechtfertigen können, wie z.B. andauernde Lieblosigkeit, notorisches Nörgeln, häufige durchzechte Nächte oder überintensives Berufsleben bei Vernachlässigung des Ehepartners. Gerne prüft ein auf Scheidungen spezialisierter Rechtsanwalt unserer Kanzlei für Sie, welche schwere Eheverfehlung Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin begangen hat.

Scheidung wegen Zerrüttung


Kann Ihrem Ehepartner kein Verschulden nachgewiesen werden und scheitern auch die Verhandlungen über einen Scheidungsvergleich zur einvernehmlichen Scheidung, so können Sie erst nach Beendigung der häuslichen Gemeinschaft und Verstreichen dreier Jahre die Scheidung begehren, in bestimmten Fällen sogar erst nach sechs Jahren. In unserer Kanzlei ist die Zerrüttungsscheidung eher eine Ausnahme, da wir Ihren Ehegatten meist zu einer Scheidung bewegen können.

Aufteilung des ehelichen Vermögens


Oft versucht ein Ehepartner, dem anderen den gebührenden Anteil am ehelichen Vermögen vorzuenthalten. In diesen Fällen sorgt ein Scheidungsanwalt unserer Kanzlei dafür, dass Sie einer solchen Einigung nicht zustimmen müssen, sondern leitet ein gesondertes Aufteilungsverfahren ein, in dem das Vermögen und die Ersparnisse, die während aufrechter Ehe erwirtschaftet werden, gerecht in Ihrem Sinne verteilt werden. Die oft auftretenden Versuche von Ehepartnern, Vermögenswerte der Aufteilung zu entziehen, erstickt Ihr Rechtsanwalt der Advokatur Aigner im Keim.

Denken Sie über eine Scheidung nach, so ist der Überraschungseffekt von größter Bedeutung. Daher sollte Ihr auf Scheidung spezialisierter Rechtsanwalt und nicht Ihr Ehepartner als Erster davon hören. Unsere kompetenten Scheidungsanwälte beraten Sie umfassend zu diesem Thema, handeln eine einvernehmliche Scheidung samt günstigem Scheidungsvergleich für Sie aus oder vertreten Sie gerichtlich. Jedenfalls holen wir für Sie das bestmögliche Resultat heraus, damit Ihrem unverzüglichen, finanziell abgesicherten Neustart nichts mehr im Wege steht.

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