Strafverteidigung ist keine Sterbebegleitung, sondern Kampf und Konfliktbereitschaft gehören unabdingbar dazu.
– Hinrich de Vries, Richter
Im Strafrecht steht man – ob schuldig oder nicht – einem übermächtigen Staatsapparat mit praktisch unbegrenzten personellen und finanziellen Ressourcen seitens der Polizei und Staatsanwaltschaft gegenüber. Und niemand ist davor gefeit, Beschuldigter in einem Strafverfahren zu werden. Oft genügt ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, wie er täglich auf Österreichs Straßen passiert.
Die verfassungsrechtlichen Grundsätze (z.B. Unschuldsvermutung) und Rechte (z.B. sich nicht selbst belasten zu müssen) sind wichtige Errungenschaften des Rechtsstaates. Leider sind diese in der Praxis oft wenig nützlich, wenn ihnen nicht im Einzelfall zum Durchbruch verholfen wird.
Daher hat jeder Beschuldigte das Recht auf den Beistand eines Strafverteidigers und sollte dieses Recht auch unbedingt wahrnehmen. Denn kompetente, rasche und energische Verteidigung macht oft den Unterschied zwischen Anklage und Einstellung, zwischen Verurteilung und Freispruch sowie zwischen unbedingter und bedingter Strafe aus.
Doch auch der beste Rechtsanwalt kann ein optimales Ergebnis nur dann erzielen, wenn er rechtzeitig beigezogen wird, und zwar idealerweise vor und bei der ersten polizeilichen Einvernahme, bei der sich die Weichen für das gesamte weitere Verfahren stellen. Denn einerseits ist es wichtig, die Strategie im Strafverfahren vor der ersten Aussage festzulegen. Andererseits muss auf eine korrekte, für den Beschuldigten nicht negative Protokollierung geachtet werden.
Kontaktieren Sie uns daher unverzüglich, wenn Sie Kenntnis von einem gegen Sie eingeleiteten Strafverfahren erlangen – insbesondere vor einer polizeilichen Einvernahme. Nur dann können die erfahrenen Strafverteidiger der Advokatur Aigner Sie davor bewahren, von den Mühlen der Strafjustiz zermahlen zu werden.