Die immer komplexer werdenden Regelungen mit immer umfangreicheren Ausnahmebestimmungen im Bereich des Immobilien- und Wohnrechts erfordern stetige Beschäftigung mit dem Rechtsgebiet. Durch unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung im Immobilienrecht können wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Betreuung in sämtlichen Bereichen des Immobilien- und Wohnrechts bieten.

Das Wohnrecht umfasst insbesondere das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt Hausverwaltungen, Vermieter, Immobilientreuhänder und Wohnungseigentümer. In unseren Tätigkeitsbereich fällt z.B. die Überprüfung bzw. Ausarbeitung von Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsverträgen, die umfassende Beratung betreffend MRG, WEG, WGG, WWFSG etc. sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere langjährige Erfahrung und die spezielle Kenntnis der jüngsten Judikatur im umfangreichen Wohnrecht stellen für unsere Mandanten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage bei der wirtschaftlichen Planung dar. Sie sind der entscheidende Vorteil bei der Durchsetzung von Ansprüchen, wie auch bei der Realisierung von Projekten.

Beispiele unserer Leistungen:

  • Errichtung und grundbücherliche Durchführung samt Treuhandabwicklung von Liegenschaftskaufverträgen, Schenkungsverträgen, Übergabeverträgen, Servitutsverträgen und anderen
  • Errichtung und Prüfung von Verträgen für Bestandrechte (Miete und Pacht)
  • Betreuung von Bauträgerprojekten, Wohnungseigentumsbegründungen, Erstellung von Nutzungsvereinbarungen
  • Vertretung in Verfahren nach dem WEG (Nutzwertfestsetzung, Änderung des Aufteilungsschlüssels, widmungswidrige Verwendung etc.)
  • Vertretung in wohnrechtlichen Verfahren vor der Schlichtungsstelle und vor Gerichten in allen Instanzen
  • Vertretung und Beratung im Spezialbereich Ausmietung und Räumungsprozess