Pflichtteil und Erbrecht – Wer hat Anspruch?

Sie haben einen nahen Angehörigen verloren, wurden zu Ihrer Überraschung aber nicht im Testament erwähnt und fragen sich nun, ob Sie dennoch Ansprüche haben?

Für solche Fälle sieht das österreichische Erbrecht einen Pflichtteilsanspruch vor. Nahe Angehörige, die zum engsten Familienkreis gehören, sollen jedenfalls nach dem Tod eines Familienangehörigen einen Teil des Vermögens des Verstorbenen erhalten. Dieser Teil wird als Pflichtteil bezeichnet.

Anspruch auf einen Pflichtteil haben die Kinder sowie der Ehegatte bzw. Eingetragene Partner des Verstorbenen.

Die Höhe des Pflichtteils muss im Einzelfall nach einer gesetzlich festgelegten Rechenmethode ermittelt werden. Jeder Pflichtteilsberechtigte erhält dabei die Hälfte jenes Betrages, den er erhalten hätte, wenn es kein Testament des Verstorbenen gegeben hätte – somit die Hälfte seines Anspruchs nach der gesetzlichen Erbfolge. Die konkrete Höhe des Pflichtteils hängt dabei auch von der Anzahl der Erben ab.

Ein allfälliger Pflichtteil muss Ihnen dabei im Regelfall in Geld ausbezahlt werden. Sollten die übrigen Erben die Auszahlung verweigern, können Sie Ihren Anspruch auch mit einer Klage geltend machen. Für diese Klage ist eine dreijährige Frist zu beachten. Besondere Vorsicht ist auch im Zusammenhang mit einem Verzicht auf den Pflichtteil geboten, weil dieser auch für Ihre Kinder Folgen haben kann. Vor einer schwerwiegenden erbrechtlichen Entscheidung wie dieser sollten Sie unbedingt professionelle Beratung einholen. Dies gilt z.B. auch für die Abgabe einer Erbantrittserklärung oder den Abschluss eines Erbteilungsübereinkommens.

Bei der Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie einen Pflichtteilsanspruch haben sowie bei der Einforderung Ihres Anspruchs gegenüber den Erben – außergerichtlich wie in einem allfälligen Gerichtsverfahren – stehen wir Ihnen sehr gerne unterstützend zur Seite. Wir vertreten Sie aber auch als Erben bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche oder gegenüber anderen Erben. Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin in unserer auf das Erbrecht spezialisierten Rechtanwaltskanzlei, bevor Sie unter Umständen für Sie nachteilige erbrechtliche Entscheidungen treffen.

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