Vormerkung – Wenn es für den Führerschein eng wird

Jeder, der öfters deutsches Fernsehen gesehen hat, kennt den Begriff „Punkt in Flensburg“. Viele wissen gar nicht, dass es in Österreich ein ähnliches System gibt, das so genannte Vormerksystem. Da jeder Verkehrsteilnehmer im Alltag sehr oft Gefahr läuft, ein Vormerkdelikt zu begehen, soll das Vormerksystem im Folgenden kurz dargestellt werden.

Nur bestimmte Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr führen zu einer Vormerkung. Eine solche Vormerkung („Punkt“) bekommt somit, wer ein Vormerkdelikt verwirklicht hat. Dieses Delikt wird dem Lenker von der Behörde schriftlich mitgeteilt und ins Führerscheinregister eingetragen.

Wer innerhalb von zwei Jahren ein zweites Mal ein Vormerkdelikt begeht, muss eine so genannte Maßnahme absolvieren. Dies kann z.B. ein Fahrsicherheitstraining, eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt oder ein Erste-Hilfe-Kurs sein, je nach begangenem Delikt. Kommt es innerhalb der zwei Jahre zu einem weiteren Verstoß, wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

Jede Vormerkung wird nach zwei Jahren oder nach einem Führerscheinentzug gelöscht.

Zu den wichtigsten Vormerkdelikten zählen:

  • Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze
  • Unsachgemäße Sicherung von Kindern
  • Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg
  • Drängeln bzw. ungenügender Sicherheitsabstand
  • Überfahren einer Stopptafel, roten Ampel oder gesperrten Eisenbahnkreuzung
  • Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung eines Einsatzfahrzeuges
  • Lenken eines KFZ, dessen technischer Zustand oder ungenügend gesicherte Ladung die Verkehrssicherheit gefährden.

Vielfach stellt sich erst nach entsprechender Gegenwehr heraus, dass einem Lenker ein Vormerkdelikt zu Unrecht vorgeworfen wurde. Um die Gefahr einer Maßnahme oder eines Führerscheinentzuges zu minimieren, empfiehlt es sich, auch bereits beim ersten Vormerkdelikt fachkundigen Rat einzuholen und gegebenenfalls den Strafbescheid zu bekämpfen. Gerne prüfen die Rechtsanwälte der Advokatur Aigner die Ihnen vorgeworfenen Delikte und bringen alle nötigen Rechtsmittel an das Landesverwaltungsgericht ein.

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