Abschaffung Pflegeregress – Übertragung von Liegenschaften an Angehörige

Der Gesetzgeber hat nach langem Zögern die Abschaffung des Pflegeregresses ab 1.1.2018 beschlossen. Demnach wird ein Zugriff auf das Vermögen von in Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen (wie Ehegatten oder Kindern), Erben oder Geschenknehmern zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig. Dies bedeutet, dass ab dem 1.1.2018 Ersatzansprüche von den Ländern nicht mehr geltend gemacht werden. Gleichzeitig … Continued

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