Das Wettbewerbsrecht umfasst neben dem Kartellrecht auch das Lauterkeitsrecht mit dessen Regeln gegen unlauteren Wettbewerb.
Ziel des Wettbewerbsrechtes ist es, den wirtschaftlichen Wettbewerb der selbstständig Tätigen Regelungen zu unterwerfen. Grundsätzlich bestimmt jeder einzelne Unternehmer, wie er am Markt auftritt und was er erzeugt. Zur Vermeidung von Missbräuchen bestehen jedoch Einschränkungen.
Wir beraten Sie sowohl im Wettbewerbsrecht wie auch im Lauterkeitsrecht umfassend und beziehen dabei alle anderen einflussnehmenden Rechtsgebiete ein.