Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen.
– Johann Wolfgang von Goethe, Faust

Leider sind mit dem Tod eines Verwandten vielfach Streitigkeiten über die Verteilung des Nachlasses verbunden, die nicht selten mit hoher emotionaler Intensität ausgetragen werden. Im Erbrecht und Pflichtteilsrecht lauern viele Tücken. Daher bleiben die Wünsche des Verstorbenen oftmals auf der Strecke, aber auch die Erben und Pflichtteilsberechtigten handeln mangels objektiver, emotionsloser Beratung und Erfolgseinschätzung oft zu ihrem eigenen Nachteil. Das muss jedoch nicht so sein!

Unser Leistungsspektrum im Erbrecht und Pflichtteilsrecht beinhaltet unter anderem:

Wir klären Ihre erbrechtlichen Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund letztwilliger Verfügungen ab und setzen diese außergerichtlich und gerichtlich in Erbschaftsprozessen durch. Dies gilt auch für die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten und Legataren.

Vor wichtigen, oft unwiderruflichen erbrechtlichen Entscheidungen, wie z.B. der Abgabe von Erbantrittserklärungen oder dem Abschluss von Erbteilungsübereinkommen, beraten wir Sie ausführlich und prüfen für Sie alle Optionen.

Wir vertreten Sie im Verlassenschaftsverfahren und handeln Verlassenschaften im schriftlichen Wege (anstelle des Notars) ab.

Wir beraten Sie zu allen Themen der Nachfolge- und Nachlassplanung und setzen diese mit Testament, Vermächtnis („Legat“), Erbvertrag, Übergabevertrag, Schenkungsvertrag auf den Todesfall, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung um. Ihre Testamente und sonstigen letztwilligen Verfügungen verwahren wir sicher und registrieren diese im Testamentsregister.

Unsere auf das gesamte Erbrecht und Pflichtteilsrecht spezialisierten Rechtsanwälte setzen sich gerne mit ihrer individuellen Situation auseinander und finden für Sie die ideale Lösung. Sie können unsere Erbrechtsexperten telefonisch, per Mail oder über das Formular zur Terminvereinbarung kontaktieren.