Wir vertreten Bauunternehmen, Bauherren, Bauträger, Architekten und Ziviltechniker in allen Belangen des Baurechts.
Sollten Mängel auftreten, ist eine rasche und richtige Reaktion erforderlich. Auch wenn die Behebung der Mängel drängt, sollten die Mängel zuvor mittels eines Beweissicherungsantrags dokumentiert werden. Oft sind einstweilige Verfügungen erforderlich. Unsere Spezialisten für Werkvertragsrecht können auch komplizierte Bausachverhalte mit dem nötigen technischen Sachverstand, allenfalls unter Beiziehung von Experten, kompetent durchleuchten.
Sind die Verantwortlichkeiten gerichtlich zu klären, vertreten wir Sie dank unserer umfangreichen Prozesserfahrung optimal.