Aufgrund unserer Kenntnisse im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sind wir ein kompetenter und starker Partner an Ihrer Seite.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst jene Rechtsfragen, die sich im Geschäftsbetrieb der Kreditinstitute auftun. Hierbei geht es sowohl um die privaten Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit Bankgeschäften sowie Finanzdienstleistungen (vor allem Kreditgewährung und Finanzierungen samt der Kreditsicherheiten, Geldanlage, Anlegerhaftung und Finanztransaktionen) als auch um Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Aufsicht und Regulierung von Banken und Wertpapiermärkten.

Gerne übernehmen wir für Kapitalanlagegesellschaften und Fonds die Erstellung der gesetzlich vorgesehenen Dokumente (z.B. Verkaufsprospekte).