Immer öfter wird Ärzten von ihren Patienten ein Kunstfehler oder unzureichende Aufklärung hinsichtlich der Risiken eines bestimmten Eingriffs bzw. einer Behandlung vorgeworfen. Dies betrifft Fachärzte gleichermaßen wie Allgemeinmediziner.

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Kenntnisse nicht nur im Arzthaftungsrecht, sondern auch im Versicherungsrecht. Da Ärzte zwingend über eine Haftpflichtversicherung verfügen müssen, die für Behandlungsfehler haftet, ist es wichtig, rechtzeitig mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und dabei die Tücken des Versicherungsrechts genauestens zu kennen.