Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer

Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer – Mehrkosten bei Übergaben und Erbschaften

Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 kommt es ab 1. Jänner 2016 zu einigen gravierenden Änderungen bei der Grunderwerbsteuer. So wird bei unentgeltlichen Erwerben (z.B. Erbschaft, Schenkung) nicht mehr wie bisher der (dreifache) Einheitswert, sondern der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Auch der Tarif ändert sich, es wird ein progressiver Stufentarif von 0,5% für die ersten EUR 250.000, 2% für die nächsten EUR 150.000,– und darüber hinaus 3,5% (auch im Familienverband statt bisher 2%) eingeführt.

Dadurch kann es erstens zu einer wesentlich höheren Bemessungsgrundlage, zweitens zu einem höheren Tarif und drittens zu beträchtlichen Kosten für die Ermittlung des Verkehrswertes kommen.

Um einer möglichen Verteuerung vorzubeugen, sollten Sie erwägen, beabsichtigte Übergaben von Liegenschaften noch in diesem Jahr vorzunehmen. Selbstverständlich können Sie sich die weitere Nutzung der Liegenschaft zeitlebens vorbehalten und grundbücherlich absichern. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich!