Winterreifenpflicht – fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall
Die Vorschrift zur Winterreifenpflicht gilt vom 1.11.-15.4. des darauffolgenden Jahres und bezieht sich auf das Fahren (ausgenommen sind also parkende Fahrzeuge) bei „winterlichen Verhältnissen“, das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. In diesem Fall müssen grundsätzlich an allen Rädern von PKW, Kombis und LKW bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht Winterreifen montiert sein. Als Alternative zu … Continued